Seminar für Politische Wissenschaft

der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn

Wintersemester 1998/99

 

 

 

 

Proseminar:

Die Menschenrechte

 

 

Dozent:

Dr. H. Ihne

 

 

 

 

Die Menschenrechtsorganisationen

der Vereinten Nationen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorgelegt von:

 

Birgit Smerz

4. Semester

HF: Politische Wissenschaft

NF: VWL, Rom. Phil. (Italienisch)

Kekuléstr. 21, 53115 Bonn

 

 


Inhaltsverzeichnis 

Seite

1.      Einführung in die Problemstellung
1.1    Institutionen und Menschenrechtsorganisa- 

3

         tionen der UN und ihre Zusammenarbeit im
         Menschenrechtsbereich
2.      Vorstellung der Vereinten Nationen als 
         Institution
2.1    Zusammenarbeit der UN Hauptorgane im        

4

         Bereich der Menschenrechtsarbeit
2.1.1 Generalversammlung

5

2.1.2 Sekretariat der UN und UN Generalsekretär

5

2.1.3 Wirtschafts- und Sozialrat ECOSOC

5

2.1.4 UN Sicherheitsrat 

6

2.4.5 Internationaler Gerichtshof 

6

2.4.6 Treuhandrat 

7

2.2    Sonderorganisationen und Ständige UN 
         Hilfsorganisationen
2.2.1 Das Kinderhilfswerk UNICEF

7

2.2.2 Die UNESCO

7

2.2.3 Der Hohe Kommissar der UN für 

8

         Flüchtlinge UNHCR
2.2.4 INSTRW und UNIFEM

8

3.      Menschenrechtsinstrumente der Vereinten 
         Nationen
3.1    Vorstellung der Menschenrechtsorgane der UN 

9

3.1.1 Änderung der Aufgaben des 

 9

         Menschenrechtszentrums
3.1.2 Die Arbeit der Menschenrechtskommission 

10

         (MRK)
3.1.3 Der Hochkommissar für Menschenrechte

10

3.1.4 Der geplante Internationale 

11

         Strafgerichtshof 
3.1.5 Internationale Strafgerichtshöfe für ehem. 

11

         Jugoslawien und Ruanda
3.2    Die UN-Menschenrechtsausschüsse als 

12

         Ausführungsorgane
3.2.1 Wechselbeziehungen zwischen dem 

12

         Sozialpakt CESCR
3.2.2 und dem Zivilpakt CCPR sowie deren 

13

         Durchsetzungsmaßnahmen
3.2.2.1 Der Menschenrechtsausschuß (CHR)

13

3.2.3 Berichtssystem, Staatenbeschwerde und 

15

         Individualbeschwerde
3.2.4 Der Ausschuß zur Beseitigung von 

15

         Rassendiskriminierung CERD
3.2.5 Konvention über die Beseitigung der  

16

         Frauendiskriminierung CEDAW
3.2.6 Der CAT und seine Arbeit

16

3.2.7 Konvention über die Rechte des Kindes 

17

         CRC sowie CAAS
4.      Schluß
4.1    Erfolge und Probleme der UN-Menschenrechts-  

18

         organisationen
4.2    Fazit   

19

                      


1.   Einführung in die Problemstellung

 

1.1 Institutionen und Menschenrechtsorganisationen der UN

und ihre Zusammenarbeit im Menschenrechtsbereich

Die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte ist eine universelle Forderung, zu deren Verwirklichung nicht nur die einzelnen Staaten sondern die gesamte Staatengemeinschaft sowie die Internationalen Organisationen und Nichtregierungs-organisationen einen entscheidenen Beitrag leisten. Die Unteilbarkeit der Menschenrechte kann nur durch nationale und internationale Entwicklungsanstrengungen, die die Bedingungen für ein menschenwürdiges Leben schaffen, verwirklicht werden. Leider ist auf der Staatenebene die Verwirklichung der Menschenrechte durch Machtstreben und nationale Egoismen gefährdet und die Tendenz geht dazu, daß weltweit Menschenrechtsgruppen, einzelne Parteien, Politiker etc. deren Verwirklichung nachdrücklich einfordern. Hierzu muß auch das Konzept der Wiener Weltmenschenrechtskonferenz von 1993 besser umgesetzt werden, auf der u.a. das Amt des Hochkommissars for Menschenrechte geschaffen wurde,[1] welcher die Universalität der Menschenrechte propagieren soll und der eine wichtige Koordinationsfunktion der Menschen-rechtsarbeit der Vereinten Nationen hat.

Diese Menschenrechtsarbeit möchte ich durch die Erklärung der Aufgaben und der Zielsetzung, sowie der Erfolge der Menschenrechtsorganisationen der Vereinten Nationen erläutern. Dabei stelle ich die Vereinten Nationen als Institution vor und erkläre die Funktion ihrer Hauptorgane Generalversam-mlung, Wirtschafts- und Sozialrat, Internationaler Gerichtshof, UN Sicherheitsrat, Sekretariat und Treuhandrat, wobei ich direkt auf deren Bedeutung und Mitwirkung bei der Menschen-rechtsarbeit der UN eingehe (siehe dazu auch Abbildung 3). Darauffolgend erläutere ich die eigentlichen Menschenrechtsinstrumente der Vereinten Nationen und deren Arbeit. Eine wichtiger Ausschuß ist hier der im ECOSOC angesiedelte Menschenrechtsausschuß (CHR).[2] Eine Schlüsselrolle nimmt der Hochkommissar für Menschenrechte ein, da er eine Koordinierungsfunktion der Menschenrechtsarbeit der UN hat und er das Menschenrechtszentrum in Genf und dessen Aufgaben neu gestaltet.[3] Die Menschenrechtskommission (MRK), sowie der Einfluß des UN Sicherheitsrates und der UN Generalversammlung auf die Menschenrechtsarbeit der UN und deren Zusammenarbeit mit dem Hochkommissar für Menschenrechte spielen hier eine entscheidende Rolle. Um zu erläutern, welche Maßnahmen in der Menschenrechtsarbeit getroffen wurden, gehe ich auf den Internationalen Gerichtshof und den geplanten Internationalen Strafgerichtshof ICC, sowie die Internationalen Strafgerichtshöfe in Jugoslawien (ICTY) und Ruanda ein. Eine Zentrale Rolle spielen die UN Menschenrechtsausschüsse CESCR, CCPR, CERD, CEDAW, CAT, CRC und CAAS, die für die Prüfung und Umsetzung der entsprechenden Menschenrechtsverträge sowie die Überwachung der Einhaltung der Konventionen zuständig sind.[4]

Um Menschenrechtsverletzungen zu ”sanktionieren” bedient sich der Menschenrechtspakt verschiedener Durchsetzungsmaß-nahmen, dem Berichtssystem, der Staatenbeschwerde und der Individualbeschwerde, die ich nachfolgend erläutere. Abschließend möchte ich noch einige Erfolge und Neuerungen der Menschenrechtsinstrumente hervorheben und in meinem Fazit diskutieren, ob die Menschenrechtsinstrumente mittels besserer finanzieller und personeller Ausstattung, mit Kooperation der Staatengemeinschaft und wirkungsvolleren Sanktionsmitteln besser genutzt werden können.


Wenn Sie die komplette Hausarbeit lesen möchten, wenden Sie sich bitte an smerz@gmx.de